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4 Jahre Garantie und Road Assistance für jede neue Kawasaki

Die vierjährige Garantieleistung setzt sich aus zwei Jahren Werksgarantie und zwei Jahren Garantieverlängerung von Kawasaki Österreich zusammen. Diese Garantieverlängerung entspricht damit den Leistungen, die bisher durch K-Care GarantiePlus abgedeckt wurden. K-Care GarantiePlus war ein aufpreispflichtiges Service, das nun kostenlos in die 4-Jahres-Garantie integriert wird. Jedes straßenzulassungsfähige Motorrad erhält diesen Mehrwert ab sofort automatisch bei der Zulassung in Österreich. Kawasaki verlängert darüber hinaus auch die Road Assistance (Pannenhilfe) von 2 auf 4 Jahre!


Die 4-Jahres-Garantie gilt ohne Kilometerbegrenzung und auf alle straßenzulassungsfähigen Motorräder, von der Kawasaki Z125 bis zur Ninja H2 SX SE, sofern sie von einem autorisierten Vertragspartner seit 1.1.2024 ausgeliefert wurden. Zur Erhaltung des Garantie- und Road Assistance-Anspruchs müssen die Wartungsarbeiten im vorgeschriebenen Serviceintervall beim Kawasaki-Vertragspartner durchgeführt und dokumentiert werden. Im Übrigen gilt diese neue Serviceleistung ebenso für gewerbliche Nutzer der Motorräder wie zum Beispiel für Fahrschulen. Motorräder, die für rennsportliche Zwecke eingesetzt werden, sind allerdings – wie schon bisher – sowohl von der Werks- als auch von der Zusatz-Garantie ausgenommen.

Quelle: Kawasaki Austria Pressemitteilung vom 08.02.2024

 

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